„Altwerden ist nichts für Feiglinge“ (Joachim Fuchsberger)

Vorsorge zu treffen für Zeiten, in denen man nicht mehr selber unterscheiden kann – der Gedanke ist abwegig, wenn es einem gut geht.

Wichtig ist aber, sich klar zu machen, dass man ohne derartige Vorsorge die Verantwortung für das eigene Leben dem Partner, den Kindern oder anderen nahestehenden Personen aufbürdet.

Vorsorgevollmacht

Rechtliche Entscheidungen treffen, Verträge abschließen, die Wohnung kündigen oder einen Vertrag mit einer Seniorenresidenz schließenjeder von uns kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, dass er wichtige Angelegenheiten seines Lebens nicht mehr selbstverantwortlich regeln kann.

„Aber ich habe doch Angehörige! Mein Partner oder meine Kinder werden sich doch um mich und meine Angelegenheiten kümmern?“

Sicher werden Ihre Angehörigen Ihnen beistehen, wenn Sie selbst Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Wenn aber rechtsverbindliche Erklärungen oder Entscheidungen gefordert sind, können weder der Ehepartner noch die Kinder Sie gesetzlich vertreten.

Hier kann eine Vorsorgevollmacht helfen – und eine gerichtliche Betreuung eines unter Umständen Fremden vermieden werden.

Selbstverständlich bieten wir die Möglichkeit, ein Original-Exemplar in dem Kanzlei-Bankschließfach zu lagern, damit im Notfall auch von Verwandten darauf zurück gegriffen werden kann.