Unser Honorar für Anwaltstätigkeiten
Die Anwaltstätigkeit kann nach RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) oder nach zuvor vereinbartem Stundenhonorar abgerechnet werden.
Bei der Abrechnung nach RVG wird gesetzlich nach dem Gegenstandswert abgerechnet.
Es besteht auch die Möglichkeit bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen über uns bei Gericht Verfahrenskostenhilfe (=Staat übernimmt die Kosten von Anwalt und Gericht) zu beantragen.
Die Kosten einer Erstberatung belaufen sich auf maximal EUR 226,10 inkl. MwSt (190.- zzgl. MwSt.).Wenn eine Unterhaltsberechnung vorgenommen wird – das Ergebnis erhalten Sie schriftlich- betragen die Kosten für die Erstberatung und die Berechnung 320 €. Auch dies ist im Gesetz so festgelegt.