Patientenverfügung
Wir haben, zusammen mit einem Hausarzt und Internisten, eine Patientenverfügung entwickelt, die genau festlegt, welche ärztlichen Maßnahmen angestrebt werden, wenn es mit dem Leben zu Ende geht.
Künstliche Ernährung oder fragwürdige Medikamente– was Sie sich wünschen, kann individuell festgehalten werden – rechtsverbindlich auch für die behandelnden Ärzte.
Selbstverständlich bieten wir die Möglichkeit, ein Original-Exemplar in dem Kanzlei-Bankschließfach zu lagern, damit im Notfall auch von Verwandten darauf zurück gegriffen werden kann.