Ehegattenunterhalt oder Trennungsunterhaltadminber2020-05-25T16:27:19+02:00
Ehegattenunterhalt oder Trennungsunterhalt
Eine Trennung bringt oft finanzielle Probleme mit sich. Aus einem Haushalt werden zwei – die Kosten aller Parteien erhöhen sich.
Wenn ein Elternteil zudem nicht arbeiten kann, weil Kinder zu betreuen sind, ist er darauf angewiesen, vom anderen Elternteil finanziell unterstützt zu werden.
Im ersten Schritt wird hierfür die Information benötigt, wieviel jeder verdient – diese können wir für Sie anfordern. Hierbei spielen auch Posten wie Schulden oder der Wohnwert (die „Miete“) für das Eigenheim eine Rolle.
Im zweiten Schritt kann ich als Fachanwältin für Familienrecht für Sie ausrechnen, wem wieviel Unterhalt zusteht. Das Ergebnis erhalten Sie ausgedruckt. Es dient als Basis für eigene Verhandlungen mit dem Ex-Partner oder als Kopie des Aufforderungsschreibens an die Gegenseite – oder als Antwort auf überhöhte Forderungen.
Zur Berechnung verwenden wir die Fach-Software, die auch von den Gerichten benutzt wird. Dadurch ist es einfacher, Berechnungen zu vergleichen und optimale Anpassungen vorzunehmen.