Nach mindestens einem Jahr Trennung ist es möglich, die Scheidung zu beantragen. Dies ist aber nicht immer sinnvoll – hier spielen verschiedene Kriterien eine Rolle. Mit Ihnen zusammen wägen wir ab, wie taktisch am besten zu verfahren ist.

Zuständig ist das Familiengericht an dem Ort, an dem die minderjährigen Kinder wohnen – ansonsten stellt sich die Frage, wo die Eheleute zuletzt zusammen gelebt haben.

Im Zusammenhang mit der Scheidung können weitere Punkte beantragt werden – wie zB der nacheheliche Unterhalt für die Zeit nach der Scheidung.

Auch der Zugewinn, also die Frage nach den finanziellen Gewinnen jeder Partei spielt eine wichtige Rolle.

Die gemeinsame elterliche Sorge (Sorgerecht) bleibt im Normalfall bestehen – kann aber auch auf eine Partei übertragen werden.

Auch der Umgang kann, falls noch nicht geschehen, geregelt werden.

Im Normalfall immer durchgeführt wird der Versorgungsausgleich –   hier werden die Rentenanwartschaften zu gleichen Teilen aufgeteilt.

Diese können bei der Deutschen Rentenversicherung, privaten Versorgungsträgern und als Versicherung (Lebensversicherung auf Rentenbasis) bestehen.

Ich als Familienrechtsanwalt helfe Ihnen, die Formulare auszufüllen oder Rückfragen zu beantworten.

De Kosten des Scheidungsverfahrens legt im Ergebnis das Gericht fest – selbstverständlich ist es aber möglich, Verfahrenskostenhilfe zu beantragen, wenn der eigene Verdienst nicht ausreicht. Dann werden die Kosten vom Staat übernommen.